Ausschreibung
Der ÖAMTC ZV Süd-Wien veranstaltet am 15.Oktober 2011 die 4.Falkenstein Classic, eine Gleichmäßigkeitsprüfung für Klassiker. Diese Veranstaltung wird gemäß den Bestimmungen des ÖMVV ablaufen und durchgeführt bzw. nach den Sport- und Versicherungsbestimmungen der OSK/FIA, besonders in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Gleichmäßigkeitsbewerbe, abgehalten. Die Starteranzahl ist mit 50 Fahrzeugen limitiert.
Strecke
Die Strecke mit Start und Ziel in Falkenstein führt in eine der verträumtesten Regionen des Weinviertels. Die Gesamtlänge beträgt ca. 250 Kilometer. Das Rallyezentrum der Veranstaltung befindet sich in der Kellergasse 8 (Cafe SIEBEN:SCHLÄFER).
Die Streckenführung, die Sonderprüfungen, Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen etc. werden durch das Roadbook vorgeschrieben, in dem auch alle erforderlichen Informationen enthalten sind, mit denen die Strecke korrekt absolviert werden kann. Es sind Zeitkontrollen (ZK), Passierkontrollen (PK), geheime Zeitkontrollen (GZK), geheime Passierkontrollen (GPK) sowie Gleichmäßigkeits-, Lichtschranken- und Schlauchprüfungen (SP) vorgesehen.
Klasseneinteilung
Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1 – Periode „A“ bis „E“ – bis 31.12.1960
Klasse 2 – Periode „F“ – 1.1.1961 bis 31.12.1970
Klasse 3 – Periode „G“ – 1.1.1971 bis 31.12.1980 (Staatsmeisterschaftswertung)
Zusatzsubwertung „G1“ – 1.1.1971 bis 31.12.1975
Zusatzsubwertung „G2“ – 1.1.1976 bis 31.12.1980
Klasse 4 – Sonderklasse I (zählt nicht zur Gesamtwertung)
Klasse 5 – Sonderklasse II (zählt nicht zur Gesamtwertung)
Die Fahrtleitung behält sich das Recht vor Klassen zusammenzulegen.
Die Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist nach Rücksprache mit der Fahrtleitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fahrzeuge abzulehnen.
Teilnehmer
Teilnehmen können alle, die im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheines sind. Fahrertausch zwischen Fahrer und Beifahrer ist erlaubt.
Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmeranzahl mit 50 Teams begrenzt.
Nennung, Nenngeld, Leistungen des Veranstalters
Die Nennung erfolgt mit dem beiliegenden Nennformular an
☺ ÖAMTC / ZV Süd – Wien
p.A.: 1140 Wien, Torricelligasse 43
☺ email: franz@pintarich.at
☺ Mobil: 0664/ 356 85 85
Ein per Email übermitteltes Nennformular gilt als eigenhändig unterschrieben.Bitte unbedingt Konfektionsgröße (Fahrer und Beifahrer) am NENNFORMULAR bekanntgeben.
Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer – € 225,-; für jede zusätzliche Begleitperson – € 105,-. Nachnennungen sind nur nach Maßgabe freier Plätze und gegen eine Mehrgebühr von € 30,- möglich.
Überweisung des Nenngeldes auf das Konto bei der BA-CA:
Bezeichnung: ÖAMTC / ZV Süd-Wien
Zahlungszweck: Falkenstein Classic 2011
Konto Nr.: 26713270900
Bankleitzahl: 12000
IBAN: SWIFT/BIC: AT 401200026713270900 / BKAUATWW
Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Nennschluss ist der 20.September 2011
Leistungen des Veranstalters
2 Startnummern
Fahrtunterlagen
Erinnerungsgeschenk
Erinnerungsfoto
Pokale für die Erstplatzierten jeder Klasse (Fahrer und Beifahrer)
Kleines Frühstück
Mittagsimbiss
Abendbuffet mit Siegerehrung
Wettbewerbsbestimmungen
Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisung der Funktionäre während der gesamten Veranstaltung.
Technische Hilfsmittel wie Wegstreckenzahler deren Antrieb mechanisch oder elektrotechnisch erfolgt und die über mechanische Zählwerke verfügen, sind erlaubt.
Ferner sind Handstoppuhren mit digitaler Anzeige erlaubt.
Elektronische Geräte, wie Laptops, GPS oder die Verwendung von Messrädern sind verboten. Elektronische Schnitttabellen (Schnittrechner) sind grundsätzlich erlaubt, ausgenommen sie sind mit der Tachowelle verbunden, dann sind sie verboten!!
Gegen das Roadbook ist kein Einspruch möglich. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Die offizielle Veranstaltungszeit entspricht der Funkzeit!
Abnahmen
Abnahme bzw. Start befinden sich in der Kellergasse 8, 2162 Falkenstein (Cafe SIEBEN:SCHÄFER).
Die administrative Abnahme findet am Veranstaltungstag, ab 7.00 Uhr statt. Bei dieser werden alle Veranstaltungsunterlagen (2 Startnummern, Roadbook und Startkarte, Durchführungsbestimmungen, Zeitplan, Rallyeschild, Bons, Veranstaltungskleber, etc.) ausgehändigt. Startnummern, Rallyeschild und etwaige Aufkleber sind laut Vorgabe anzubringen.
Die technische Abnahme erfolgt im Anschluss an die administrative Abnahme.
Es besteht die Möglichkeit bis 8.00 Uhr die Referenzstrecke abzufahren.
Fahrerbesprechung
Diese findet am Veranstaltungstag um 8.45 Uhr statt. Die Teilnahme von zumindest einem Teammitglieds ist Pflicht.
Ablauf der Veranstaltung
Start 1.Fahrzeug 9.30 Uhr
Erstes Fahrzeug im Ziel ca. 17.30 Uhr
Mittagspause nach der 1.Etappe ca. 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Weinverkostung nach dem Eintreffen im Ziel
Abendbuffet mit Siegerehrung ab ca. 19:30 Uhr
Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke, als auch auf den Sonderprüfungen beträgt max. 50 km/h.
Kontakt
Franz Pintarich
ÖAMTC ZV Süd-Wien
0664 / 356 85 85
franz@pintarich.at
www.falkenstein-classic.at
www.zvsuedwien.at
Haftungserklärung
Der Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für durch ihn und sein Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie aIle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, den Benützern der Wettbewerbsstrecke sowie deren Rechtsnachfolger jegliche Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benützung der Wettbewerbsstrecke oder durch diese entsteht, ablehnt. Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad und klaglos zu halten. Ich nehme zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können, und mir daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.
Mit Abgabe der Nennung anerkennt der Teilnahmer die Bedingungen laut Ausschreibung.




